29 f. [Auflagen B/1.6 und B/4.5], 181). Aus ortsbaulicher Sicht störend in Erscheinung tretend bezeichnet die FSO die grosse Glasfläche an der ostseitigen Fassade, welche vom steil abfallenden R-Weg gut einsehbar sei (Vorakten, act. 210; Protokoll, S. 4 [Votum C._____]). Die Kritik an der Glasfläche ist zwar nachvollziehbar, bedarf aber der Relativierung, da die angesprochene ostseitige Fassade aufgrund der bestehenden dichten Bestockung im Garten (Bäume sowie Hecken entlang der Parzelle Nr. aaa) nur von ausgewählten Standorten des R-Wegs sichtbar sein wird (siehe etwa Fotos Nrn. 4, 5 und 6, in Vorakten, act. 206); die durchgeführte Augenscheinsverhandlung bestätigte dies. Zudem han-