Der Umgang mit der historischen Bausubstanz, die Gestaltung, Materialisierung und Farbgebung werden von den Fachstellen im Grundsatz ebenfalls als positiv bewertet, wobei eine sorgfältige Ausführung, Detail-/Farbund Materialgestaltung vorausgesetzt wird. In der Baubewilligung wurde dem Rechnung getragen, indem die von der Kantonalen Denkmalpflege verlangte Auflage, wonach die Detailgestaltung sowie die Farb- und Materialwahl aller Elemente von Gebäude Nr. fff und in der Umgebung in engem Einvernehmen mit der Kantonalen Denkmalpflege zu erfolgen haben, verfügt wurde (vgl. Vorakten, act. 29 f. [Auflagen B/1.6 und B/4.5], 181).