Denkmalpflege ebenfalls als positiv. Der Umbau könne im Sinne des Grundsatzes "Schutz durch Bauen" bewertet werden. Das Projekt sei sorgfältig geplant und weise in seiner architektonischen Gestaltung eine hohe Wertigkeit auf (Vorakten, act. 181). Die Höherführung des Baus sei in seiner Raumbildung und seiner Ausgestaltung als stimmig zu beurteilen (Vorakten, act. 181). Diese Einschätzungen und Darlegungen überzeugen und sind schlüssig. Hinsichtlich der Wirkung des Baukörpers im Strassenraum und der Umgebung sowie der Grösse lässt sich somit nicht in Abrede stellen, dass sich das Bauprojekt gut in das empfindliche Ortsbild einordnet.