Mit der Aufstockung ändert sich schliesslich auch innerhalb des Ensembles auf Parzelle Nr. aaa das Erscheinungsbild. Die ortsbauliche Hierarchie kann – wie die FSO zutreffend festhält – jedoch beibehalten werden, da sich die Scheune dem repräsentativen Hauptgebäude nach wie vor klar unterordnet. Diese Auffassung teilt auch die Kantonale Denkmalpflege. Im Rahmen einer früheren Projektvorlage (mit analoger Aufstockung des Gebäudes Nr. fff) hielt sie fest, der geplante Eingriff bedeute für das kantonale Denkmalschutzobjekt keine Wirkungsbeeinträchtigung, das Zusammenwirken von Denkmal und Nebenbau bleibe erhalten.