Zwar sieht man von diesem Standort (jedenfalls im Winter, wenn die Bäume kein Laub tragen) das Hauptgebäude und die Scheune, bei einer Aufstockung der Scheune wird jedoch auch von hier aus das ortsbauliche Gefüge (Hauptgebäude und Nebengebäude, das sich dem repräsentativen Hauptgebäude unterordnet) weiterhin erkennbar gewährleistet sein. Es kann im Übrigen offenbleiben, ob bzw. inwieweit der Standort auf Parzelle Nr. ccc für die Ortsbildbeurteilung überhaupt relevant sein kann, zumal er öffentlich nicht zugänglich und der Beschwerdeführerin vorbehalten ist. Mit der Aufstockung ändert sich schliesslich auch innerhalb des Ensembles auf Parzelle Nr. aaa das Erscheinungsbild.