ferner: Protokoll, S. 9 [Hinweise Vorsitzender]). Zu keinem anderen Beurteilungsergebnis führt im Übrigen der auf Vorschlag des Inhabers der Beschwerdeführerin (Protokoll, S. 9 [Votum D._____]) an der Augenscheinsverhandlung besuchte Standort auf der Parzelle Nr. ccc. Zwar sieht man von diesem Standort (jedenfalls im Winter, wenn die Bäume kein Laub tragen) das Hauptgebäude und die Scheune, bei einer Aufstockung der Scheune wird jedoch auch von hier aus das ortsbauliche Gefüge (Hauptgebäude und Nebengebäude, das sich dem repräsentativen Hauptgebäude unterordnet) weiterhin erkennbar gewährleistet sein.