Die FSO führt im Fachbericht sodann aus, der Sichtbezug von weiter oben im R-Weg werde hangabwärts zum repräsentativen Hauptgebäude durch die Erhöhung der Scheune merklich verändert bzw. eingeschränkt. Anlässlich der Augenscheinsverhandlung wurde diesbezüglich präzisiert, es sei eine Beeinträchtigung der Sicht, nicht eine qualitative Beeinträchtigung. Das Dach des Hauptgebäudes werde einfach weniger einsehbar als jetzt (vgl. Protokoll, S. 9 [Votum C._____]). Diese Feststellung ist grundsätzlich richtig.