Der Fachstelle kann beigepflichtet werden, dass sich die massgeblichen ortsbaulichen Auswirkungen des Projekts auf den Nahbereich am R-Weg und das grundstücksinterne Ensemble (bestehend aus Wohnhaus [Gebäude Nr. ggg; kantonales Denkmalschutzobjekt], Scheune [Gebäude Nr. fff] sowie der nördlich gelegenen Nebenbaute und der Gartenanlage) beschränken, wobei diese Bereiche aus ortsbaulicher Sicht empfindlich sind. Dies bestätigt sich auch in der Zustimmung der Kantonalen Denkmalpflege, wo v.a. der Bereich und das Zusammenspiel der Bauten innerhalb des Ensembles thematisiert werden.