7.3.2. Die FSO erörterte die Ausgangslage, den ortsbaulichen Kontext, das Zusammenspiel der bestehenden Bauten und Anlagen und die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umgebung eingehend. Sie würdigte das Bauvorhaben sorgfältig und nachvollziehbar. Der Fachstelle kann beigepflichtet werden, dass sich die massgeblichen ortsbaulichen Auswirkungen des Projekts auf den Nahbereich am R-Weg und das grundstücksinterne Ensemble (bestehend aus Wohnhaus [Gebäude Nr. ggg; kantonales Denkmalschutzobjekt], Scheune [Gebäude Nr. fff] sowie der nördlich gelegenen Nebenbaute und der Gartenanlage) beschränken, wobei diese Bereiche aus ortsbaulicher Sicht empfindlich sind.