Als in die Baubewilligung aufzunehmende Auflagen forderte die Kantonale Denkmalpflege, dass die Detailgestaltung sowie die Farb- und Materialwahl aller Elemente von Gebäude Nr. fff und in der Umgebung in engem Einvernehmen mit der Kantonalen Denkmalpflege zu erfolgen hätten. Dieses Vorgehen entspreche der seit Jahren geübten und gängigen Praxis im Umgang mit historischen Bauten und mit baulichen Massnahmen im Nahumfeld von kantonal geschützten Baudenkmälern. Diese Auflage entspreche dem Standard der Baudenkmalpflege in der Schweiz und stelle keine wertende Beurteilung des vorliegenden Projekts dar.