7.2.2. Die Kantonale Denkmalpflege stimmte dem Bauvorhaben am 17. Mai 2021 unter Auflagen zu. Sie bekräftigte dabei die Bedeutung des Ökonomiegebäudes Nr. fff und des nördlich gelegenen Wasch- und Backhauses für die Umgebung des kantonal geschützten Wohnhauses Nr. ggg (______) und dessen Wahrnehmung als zusammengehörendes, gewachsenes Ensemble, was sie bereits in der Stellungnahme vom 10. Januar 2017 ausführlich dargelegt habe. Das Projekt werde von der Denkmalpflege positiv beurteilt und könne als Umbau im Sinne des Grundsatzes "Schutz durch Bauen" bewertet werden.