Die ortsbaulich bedeutende Abgrenzung des öffentlichen, gemeinschaftlichen und privaten Raums sei hier nicht optimal gelöst (Fachbericht FSO, S. 4 [Vorakten, act. 210]). Als Fazit hielt die FSO schliesslich fest, bei einer Gesamtbetrachtung könne mit dem Bauprojekt – bei sorgfältiger Ausführung, Detail-/Farb- und Materialgestaltung – eine knapp ausreichend gute Gesamtwirkung und Einordnung ins Ortsbild erreicht werden (Fachbericht FSO, S. 4 [Vorakten, - 21 -