ins Ortsbild erreicht werden (Fachbericht FSO, S. 3 f. [Vorakten, act. 209 f.]). Die Umgebung bleibe – abgesehen vom neuen gedeckten Aussenraum und einem Sitzplatz auf der Ostseite – unverändert. Der gedeckte Aussenraum zum Erdgeschoss werde zwischen der "Schüür" und der bestehenden Gartenmauer angelegt. Darüber sei der Sitzplatz zum 1. Obergeschoss angelegt. Der private Sitzplatz sei vom R-Weg her gut einsehbar. Das spätere Anbringen von Sichtschutzelementen oder dergleichen könnte die Gesamtwirkung beeinträchtigen. Die ortsbaulich bedeutende Abgrenzung des öffentlichen, gemeinschaftlichen und privaten Raums sei hier nicht optimal gelöst (Fachbericht FSO, S. 4 [Vorakten, act.