In Bezug auf die Gebäudehöhen werde im Bauzonenplan (Ausschnitt Altstadt und Umgebung 1:2'000) für den betreffenden Bereich festgehalten, dass die Gebäudehöhen an die bestehenden Gebäudehöhen anzupassen seien. Die FSO lege dies so aus, dass sich die Aufforderung grundsätzlich auf das jeweils betreffende Gebäude zu beziehen habe. Aus ortsbaulicher Sicht erscheine nur dies im vorliegenden Kontext zweckmässig und sachgerecht. Die geplante Aufstockung der "Schüür" an die bestehende Gebäudehöhe angepasst zu taxieren, werde aus fachlicher Sicht FSO als äusserst grenzwertig eingeschätzt.