5.4. Der Beschwerdegegner hält ebenso fest, der Stadtrat habe auf die Beurteilung der kantonalen Denkmalpflege sowie der Bau- und Stadtbildkommission verwiesen und diese als richtig und schlüssig beurteilt. Der Fachbericht der FSO sei zwar kritisch, das Projekt werde schlussendlich aber als bewilligungsfähig taxiert. Es verfange nicht, wenn die Beschwerdeführerin die kritischsten Äusserungen der FSO zitiere und gestützt darauf suggeriere, die Einpassung in das Ortsbild fehle.