Dies auch mit Blick auf den Eintrag (des R-Wegs) im IVS (= Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz) sowie der Tatsache, dass der Baukörper durch die Aufstockung stärker hervortrete, im Strassenraum deutlich präsenter wirke und die Erhöhung der Schüür in Blickrichtung Westen zu einer merklichen Veränderung des Sichtbezugs zum Hauptgebäude führe. Der geplante Sitzplatz habe auch nach Auffassung der FSO negative Auswirkungen auf die Gesamtwirkung und könne nicht überzeugen, was unter Berücksichtigung des Schutzgedankens des IVS und des ISOS noch viel eher gelten dürfte.