Das Vorliegen einer an die bestehende Gebäudehöhe angepasste Erhöhung werde nach wie vor bestritten (Beschwerde, S. 13 f.). Dies auch mit Blick auf den Eintrag (des R-Wegs) im IVS (= Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz) sowie der Tatsache, dass der Baukörper durch die Aufstockung stärker hervortrete, im Strassenraum deutlich präsenter wirke und die Erhöhung der Schüür in Blickrichtung Westen zu einer merklichen Veränderung des Sichtbezugs zum Hauptgebäude führe.