Da das Gebäude unmittelbar neben einem kantonalen Denkmalschutzobjekt steht, stellt sich schliesslich die Frage des Umgebungsschutzes (siehe § 29 der Verordnung zum Kulturgesetz vom 4. November 2009 [VKG; SAR 495.211). Ziel des Umgebungsschutzes ist es, die Wirkung der kan- - 12 -