Bei der vorgenommenen Zonierung, den in der BO gemachten Vorgaben zum Umgang mit den bestehenden Gebäuden und dem Ortsbild sowie zur Gestaltung und Einordnung von Bauten in das Ortsbild handelt es sich um typische Elemente zur Umsetzung des ISOS. Zum Zeitpunkt der Nutzungsplanung standen zudem bereits diverse Gebäude (im hier interessierenden ISOS-Gebiet G 3) unter kantonalem Denkmalschutz. Die erwähnten Massnahmen tragen dazu bei, das Quartier zu erhalten, weiterzuentwickeln und - 10 - allenfalls bestehende Defizite zu beheben. Von einer eigentlichen Missachtung der Anliegen des Ortsbildschutzes lässt sich daher nicht sprechen.