Es sind deutliche Unterscheidungen gegenüber dem städtebaulichen Grundmuster der Altstadt anzustreben. Nötigenfalls stellt der Gemeinderat ergänzende Bedingungen über Gebäudestellung, Dachform, Farbgebung usw. auf. Zu beachten ist der Strukturplan "Altstadt und Umgebung" (§ 27 Abs. 2 BO). Zusätzlich wurden im Rahmen der Nutzungsplanung diverse Gebäude auf dem Stadtgebiet in das Inventar der kommunal schutzwürdigen Gebäude aufgenommen, u.a. auch in der Ringzone R (siehe Zonenplan sowie Anhang 1 zur BO; § 31 Abs. 1 BO). Im Bereich des ISOS-Gebiets G 3 findet sich zwar kein solches Objekt.