die gewünschte Struktur ist im Strukturplan "Altstadt und Umgebung" festgehalten (§ 20 Abs. 2 BO). Die erwähnten beiden Zonen (Schutzzone D sowie Ringzone R) werden im Weiteren überlagert von der Umgebungsschutzzone für die Altstadt (vgl. Zonenplan), welche die Nachbarschaft des charakteristischen Stadtbildes umfasst (vgl. § 27 Abs. 1 BO). In dieser Umgebungsschutzzone kann nach der Bauordnung gebaut werden, sofern der Charakter des Grundmusters nicht beeinträchtigt wird. Es sind deutliche Unterscheidungen gegenüber dem städtebaulichen Grundmuster der Altstadt anzustreben.