Rahmen der Nutzungsplanung der Weiteren Schutzzone D ("E; Schutz des bestehenden Grundmusters") zugewiesen, der nördliche Teil – in welchem u.a. das streitbetroffene Gebäude Nr. fff liegt – der Ringzone R (vgl. ISOS- Karte sowie Zonenplan). Die Schutzzone D ist Teil des zu bewahrenden städtebaulichen Grundmusters; bauliche Erweiterungen und Ersatzbauten haben sich in die bestehende Ordnung einzufügen (§ 18 Abs. 1, § 19 Abs. 3 BO). Bezüglich des Abbruchs, der Grundsätze für Neubauten, Umbauten und Renovationen, sowie der Nutzung bestehender Gebäude gelten § 11 Abs. 2 – 4 BO und bezüglich der Reklamen § 17 BO der Altstadtzone (§ 18 Abs. 2 BO).