3.2. Die Stadt Q._____ ist im ISOS als Kleinstadt (Flecken) aufgeführt (vgl. Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 der Verordnung vom 13. November 2019 über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz [VISOS; SR 451.12] i.V.m. Anhang 1 zum VISOS, AG Nr. ______), wobei die Aufnahme ins ISOS bereits im Jahre 1986 erfolgte. Gemäss ISOS liegt das Gebäude Nr. fff (auf Parzelle Nr. aaa) innerhalb des Gebiets G 3 "Stadterweiterung am Fusse des Schlosshanges 18./19. Jh.". Diesem Gebiet misst das Inventar die Aufnahmekategorie AB und das höchstmögliche Erhaltungsziel A (Erhalten der Substanz) zu.