3.1.2. Das BVU, der Stadtrat und der Beschwerdegegner teilen die Ansicht der Beschwerdeführerin nicht. Sie sehen keinen Anlass, dass die geltende Nutzungsplanung akzessorisch zu überprüfen und ihr die Anwendung zu versagen wäre (zum Ganzen: Beschwerdeantwort BVU, S. 2 ff., namentlich S. 3 f.; Beschwerdeantwort Stadtrat, S. 7 f.; Duplik Stadtrat, S. 6 f.; Beschwerdeantwort Beschwerdegegner, S. 7 f.).