den Vorgaben des Richtplans zu prüfen sei. Zum Zeitpunkt der Genehmigung der BO und des Strukturplans im Jahre 1997 sei das ISOS auf dem Gebiet der Stadt Q._____ grundsätzlich bereits in Kraft gewesen. Die gesetzlichen und rechtlichen Voraussetzungen hätten sich unter Verweis auf die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichts (namentlich BGE 135 II 209) sowie die Anpassung des Richtplans im Jahre 2017 seit Planerlass aber so erheblich geändert, dass die Planung, welche spezifisch einzelne Gebäude vom Substanzschutz ausnehme, rechtswidrig geworden sei.