3. 3.1. 3.1.1. Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, die aktuell noch gültige BO und der Strukturplan "Altstadt und Umgebung" vom ______ 1997 widersprächen den Zielen des ISOS (= Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung), weshalb die Nutzungsplanung inkl. Strukturplan vorfrageweise auf eine Übereinstimmung mit dem ISOS und -6-