298 f.) kommt sie daher nicht zur Anwendung (siehe auch Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2022.377 vom 17. Juli 2024, Erw. II/2). Eine gewisse Bedeutung ist ihr allerdings dahingehend beizumessen, als es um die Frage geht, ob eine Bausperre anzuordnen ist (siehe dazu Erw. II/9).