2. Mit Beschwerdeantwort vom 15. Januar 2024 beantragte das BVU, Rechtsabteilung, namens des Regierungsrats, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 3. Der Bauherr B._____ beantragte in seiner Beschwerdeantwort vom 25. Januar 2024, die Beschwerde vom 23. November 2023 sei vollumfänglich abzuweisen, unter Kosten und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWSt). 4. Mit Beschwerdeantwort vom 26. Februar 2024 beantragte auch der Stadtrat Q._____, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 23. November 2023 sei abzuweisen, unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWSt).