Am 17. Mai 2021 stimmte die Kantonale Denkmalpflege der Abteilung Kultur des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) dem Bauvorhaben unter Auflagen zu. Nach weiteren Eingaben und Stellungnahmen wies der Stadtrat Q._____ die Einwendung am 3. November 2021 ab und erteilte die Baubewilligung, unter Bedingungen und Auflagen. B. Auf Beschwerde der A._____ AG hin fällte der Regierungsrat – nachdem das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, das Verfahren instruiert hatte – am 18. Oktober 2023 folgenden Entscheid: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.