stoff-Rasengitter und deren Eindeckung mit Kies/Mergel sind zu entfernen. Der Boden im Bereich der Futterraufe und des heutigen Zugangs zum Allwetterplatz muss aufhumusiert und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Um der Verpflichtung gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 2021-001244 nachzukommen, sind auch die deponierten Sandsäcke, der Holzbalken und die abgelagerten Reifen zu entfernen. Sämtliche angezeigten Rückbauarbeiten sind innert 60 Tagen vollständig umzusetzen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.