7.2.2.4. Gemäss dem Sach- bzw. dem Beschwerdeentscheid sind der Sandplatz bzw. der bestehende Auslauf zurückzubauen. Im nachträglichen Baugesuch ccc bzw. dem beigelegten Katasterplan (Beschwerdeantwortbeilage 7 des Gemeinderats) wird nicht zwischen Sandplatz und dem Zugang dazu unterschieden. Folglich ist der Sach- und Beschwerdeentscheid so zu verstehen, dass der Sandplatz bzw. der bestehende Auslauf den Zugang mitumfasst. Dieser diente offensichtlich der hobbymässigen (Pferde- )Tierhaltung, namentlich dem vom Stall abgesetzten Allwetterauslauf, auf der Parzelle Nr. aaa und war daher nicht zonenkonform.