7.2.2.3. Das Luftbild (Beschwerdeantwortbeilage 2 der Beigeladenen) zeigt gemäss den Beigeladenen, dass der ursprüngliche Zustand noch nicht wiederhergestellt wurde. Der Zugang sei begrünt gewesen und würde heute keine Grasnarbe mehr aufweisen. Der Beschwerdeentscheid umfasse auch den Zugang, weshalb dieser entsprechend zu rekultivieren sei (Beschwerdeantwort, Rz. 34; Duplik, Rz. 18).