7.2.2.2. Dem entgegnet der Gemeinderat Q._____, dass der Zugang Teil des Allwetterplatzes sei und sich nicht in natürlichem Zustand befinde. Die Rasengitter, welche noch am 8. März 2023 festgestellt worden seien, seien zwar mittlerweile entfernt, der Oberboden sei aber nicht wieder aufgetragen und rekultiviert, sondern mit Kies eingedeckt worden (Beschwerdeantwort, Rz. 36; Duplik, Rz. 13).