Der Maschendrahtzaun im Bereich der Ziegen dient hingegen nicht nur der Umzäunung des Allwetterauslaufs, sondern stellt auch einen Teil des Ziegengeheges dar. Im Beschwerdeentscheid wird die Ziegenhaltung nicht erwähnt, sondern einzig die hobbymässige Pferdetierhaltung. Ebenfalls geht aus dem Katasterplan, welcher dem nachträglichen Baugesuch beigelegt war, kein Ziegengehege hervor. Dem Gemeinderat Q._____ ist zwar insofern zuzustimmen, dass auf dem (ebenfalls dem nachträglichen - 17 -