6.2.2. Gemäss dem Gemeinderat Q._____ sind gestützt auf den Sachentscheid der bestehende Auslauf sowie der Zaun auf Parzelle aaa zurückzubauen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Damit umfasse der Sachentscheid sämtliche Elemente, die gemäss der angefochtenen Vollstreckungsverfügung zurückzubauen bzw. zu entfernen seien.