6. 6.1. Eine vollstreckungsfähige Sachverfügung ist eine notwendige Voraussetzung für eine Vollstreckungsverfügung (RENÉ WIEDERKEHR/PAUL RICHLI, Praxis des allgemeinen Verwaltungsrechts, Eine systematische Analyse der Rechtsprechung, Band I, Bern 2012, Rz. 2461). Die Vollstreckungsverfügung darf nicht über den Inhalt des Sachentscheids hinausgehen (siehe auch vorne Erw. I/2.1). - 14 -