3. Kommt die Grundeigentümerin dieser Verpflichtung nach Ziff. 2 vorstehend nicht fristgerecht nach, wird gestützt auf § 159 BauG und §§ 80 und 81 VRPG ausdrücklich die Ersatzvornahme auf Kosten der Grundeigentümerin angedroht. -5- 4. (Androhung der Bestrafung wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen gemäss Art. 292 StGB) C. 1. Gegen den Entscheid des Gemeinderats Q._____ vom 30. Oktober 2023 erhob A._____ mit Eingabe vom 20. November 2023 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit folgenden Begehren: