2. Die Grundeigentümerin der Parzelle LIG Q._____ aaa wird letztmals aufgefordert, den auf Parzelle Nr. aaa errichteten Zaun (Holzpfosten, Weidezaun und Maschendrahtzaun im Bereich der Ziegen) vollständig zu beseitigen. Die Futterraufe, die Kunststoff-Rasengitter und deren Eindeckung mit Kies/Mergel sind zu entfernen. Der Boden im Bereich der Futterraufe und des heutigen Zugangs zum Allwetterplatz muss aufhumusiert und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.