22. Februar 2022, wird eine letzte Nachfrist von 60 Tagen nach Rechtskraft dieses Entscheids gewährt. Innert der gesetzten Frist sind der Zaun inkl. Eisentore, der Parkplatz (Betonverbundsteine, Bodenplatten und Stellplatten) und die Kunststoff- Rasengitter beim Zugang (Rampe) zur Weide und bei der Futtertraufe zurückzubauen sowie sämtliches gelagertes Baumaterial / Baugerät / Anhänger zu entfernen.