- Das auf den befestigten Flächen gelagerte Baumaterial/Baugerät wurde noch nicht entfernt. Weiter wurde dort ein Anhänger abgestellt. - Beim Zugang (Rampe) zur Weide und bei der Futterraufe wurden Kunststoff-Rasengitter verlegt und mit Humus überschüttet. 2. Der Gemeinderat Q._____ entschied am 20. März 2023: 1. Zur Erfüllung des rechtskräftigen Rückbaus der erwähnten Bauten und der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands gemäss Verfügung des Regierungsrats vom 27. Oktober 2021, resp. des Verwaltungsgerichts vom -4-