5.4.3. 5.4.3.1. Wie bereits dargelegt, hat der Beschwerdeführer mehrfach delinquiert und insgesamt acht aktenkundige Straferkenntnisse erwirkt, wobei insbesondere seine Verurteilung zu einer 14-monatigen Freiheitsstrafe wegen qualifizierter Drogendelikte ins Gewicht fällt. Das bisherige Legalverhalten des Beschwerdeführers zeugt von einer gewissen Renitenz gegenüber staatlichen Verfügungen und Regeln, wobei auch seine zahlreichen Übertretungsdelikte mitzuberücksichtigen sind, welchen zumindest in der Summe ein gewisses Gewicht zukommt.