C. Mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 9. November 2023 (Postaufgabe 10. November 2023) liess der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde erheben und folgende Anträge stellen (act. 10 ff.): 1. Der Einspracheentscheid vom 10. Oktober 2023 bzw. die Verfügung der Beschwerdeführerin [richtig: des MIKA] vom 27. April 2023 sei aufzuheben und es sei von einer Rückweisung [richtig: Rückstufung] abzusehen. -4- 2. Eventualiter sei der Beschwerdeführer förmlich zu verwarnen.