Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte den Beschwerdeführer sodann am 1. Dezember 2022 wegen mehrfachen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 17. Dezember 2020, zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer Busse von Fr. 2'500.00 (MIact. 100 ff.).