C. 1. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 10. November 2023 beantragt A._____ sinngemäss, der Entscheid der Beschwerdestelle SPG sei aufzuheben und die Sache an die Beschwerdestelle SPG zurückzuweisen, damit diese inhaltlich entscheide. Gleichzeitig verlangt er die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. -3- 2. In ihrer Beschwerdeantwort vom 21. November 2023 beantragt die Beschwerdestelle SPG, die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden dürfe.