h. A._____ hat sich aktiv und schriftlich um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Bei der monatlichen Auszahlung des Lebensunterhaltes hat A._____ den Sozialen Diensten B. unaufgefordert mindestens 10 Stellenbemühungen mittels Vorlage der Stelleninserate, Kopie der Bewerbungsschreiben und falls vorhanden Vorlage der Absage, zu belegen. B. 1. Mit Beschwerde vom 24. Juni 2023 an das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG, beantragte A._____ die Aufhebung der Dispositiv-Ziffern 3f und 3h des angefochtenen Entscheids.