3.2. Vorliegend ordnete Dr. med. C._____ die fürsorgerische Unterbringung am 15. Oktober 2023 an. Nach Angaben der Klinik der PDAG wurde der Entscheid dem Beschwerdeführer am 16. Oktober 2023 ausgehändigt. Damit ist seine Eingabe vom 8. November 2023 klar verspätet erfolgt, weshalb nicht darauf eingetreten werden kann.