2.5. Ausgehend von sechs EGW belaufen sich die von der Beschwerdeführerin tatsächlich zu tragenden Anschlusskosten auf rund Fr. 5'754.75 pro EGW (Fr. 34'528.40 / 6), womit sie deutlich unter dem Referenzwert von Fr. 8'400.00 pro EGW liegen. Dementsprechend erweist sich der Anschluss der Parzelle Nr. aaa an die öffentliche Kanalisation als zweckmässig und zumutbar; die Sachverhaltsfeststellung und Rechtsanwendung der Vorinstanz ist nicht zu beanstanden.