tragsausfall oder Kosten für die Wiederinstandstellung zu rechnen ist. Insgesamt hat die Beschwerdeführerin demgemäss für Anschlusskosten von maximal ca. Fr. 34'528.40, d.h. Fr. 25'000.00 und Fr. 9'528.40 für die Anschlussgebühr, selbst aufzukommen.