Aus dem Wortlaut sowie dem Sinn und Zwecks der genannten Bestimmung geht hervor, dass die Gemeinde alle tatsächlich anfallenden, marktüblichen Mehrkosten – ausschliesslich der ausdrücklich um 30 % ermässigten Anschlussgebühr – für den Anschluss der Liegenschaft des Pflichtigen an die öffentliche Kanalisation übernimmt. Die Kosten einer mechanisch-biologischen Einzelkläranlage belaufen sich nach der Schätzung des BVU, Abteilung für Umwelt, auf ungefähr Fr. 20'000.00 bis Fr. 25'000.00 (vgl. Akten Vorinstanz, act. 80).