Die von der Beschwerdeführerin (schätzungsweise) errechneten Gebühren von Fr. 13'612.00 stützen sich auf das Formular "Anschlussgebühren Abwasser" der regionalen Bauverwaltung V._____ (Gebührenformular) und wurden von der Vorinstanz um 30 % auf Fr. 9'528.40 gekürzt (vgl. angefochtener Entscheid, S. 6; Akten Vorinstanz, act. 33, 39). Strittig ist, ob die geltend gemachten Kosten für die Vermessung des Wohnhauses und die Erstellung von Plänen in der Höhe von Fr. 8'288.00 bei der Beurteilung der - 15 -